Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Seminare, Workshops, Kurse, Vorträge, Urlaube sowie Einzel- und Gruppenstunden und sonstige Ausbildungen im Canisland® von Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall kommen sämtliche Seminar-, Workshop-, Vortrags-, Kurs-, Ausbildungs- sowie Einzel- und Gruppenstundenverträge (im Nachfolgenden „Veranstaltung“ genannt) ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg und den Kunden/Kundinnen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg sie schriftlich anerkannt hat. Mit der Anmeldung und dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde/die Kundin mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg einverstanden.
§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss
- Der Kunde/die Kundin meldet sich schriftlich, per Fax, per E-Mail oder per Post für eine Veranstaltung an. Die Anmeldung muss rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegen.
- Ist eine Teilnahme des Kunden/der Kundin möglich, schickt ihm Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg eine Anmeldebestätigung, die den Rechnungsbetrag und die Leistungsbeschreibung für die Veranstaltung enthält. Nach Zugang der vorgenannten Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande.
- Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze entsprechend der eingehenden Anmeldungsreihenfolge vergeben.
- Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung ablehnen und zurückweisen.
- Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet sie die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.
- Der Kunde/die Kundin, der/die beim Angebot von Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg teilnimmt, ist damit einverstanden, dass sowohl Videomaterial als auch Fotografien, die im Auftrag von Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg gemacht werden, für Werbe- und Ausbildungszwecke im Canisland® verwendet werden dürfen, ohne eine zusätzliche Einverständniserklärung. Ein Honorar wird hierfür nicht bezahlt.
§ 2 Zahlungsmodalitäten
- Nach erfolgter Annahmebestätigung und Zugang der Rechnungsmodalitäten ist der volle Veranstaltungsbeitrag auf das angegebene Konto zu überweisen. Ohne vollständige Bezahlung des Veranstaltungsentgelts hat der Kunde/die Kundin keinen Anspruch auf die Teilnahme. Nach vorheriger Absprache kann der Veranstaltungsbeitrag auch in bar entrichtet werden.
- Die Zahlungsmodalitäten für die Ausbildung zum systemischen Coach für Mensch-Hund-Teams nach Canisland® und die Ausbildung Energiearbeit bei Tieren finden Sie separat in der Ausschreibung.
§ 3 Stornierung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
- Sollte ein Kunde/eine Kundin kurzfristig nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, kann er/sie eine/n adäquate/n Ersatzteilnehmer/-teilnehmerin benennen. Wird kein/e Ersatzteilnehmer/-teilnehmerin benannt, wird der Rechnungsbetrag fällig.
- Rücktritt bei der Ausbildung zum systemischen Coach für Mensch-Hund-Teams nach Canisland® besteht 14 Tage nach Anmeldung.
- Kurse, Trainings, Coachings und alle anderen Angebote sind vor Ort vollständig und bar zu entrichten.
§ 4 Absage durch den Veranstalter
Kann die von Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch sie unverschuldete Umstände (z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Dozenten) nicht erbracht werden, so ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach ihrer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In diesen Fällen wird der Kunde/die Kundin umgehend benachrichtigt. Bei einer Absage wird versucht, den Kunden/die Kundin auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern der Kunde/die Kundin hiermit einverstanden ist. Andernfalls erhält der Kunde/die Kundin das für den ausgefallenen Termin bezahlte Entgelt voll umfänglich zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 5 Urheberrechte / Rechte Dritter
- Die Weitergabe und Verwertung der Veranstaltungsinhalte, insbesondere deren gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg zulässig.
- Alle Veranstaltungsunterlagen sowie Veröffentlichungen im Internet sind urheberrechtlich geschützte Texte und Dateien. Die Veranstaltungsunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdrucke oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte – auch von Teilen der Unterlagen – ohne ausdrückliche Zustimmung durch Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg sind nicht gestattet. Der Kunde/die Kundin haftet für den Schaden, der Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg durch die nicht schriftlich autorisierte Weitergabe von Schulungsunterlagen entsteht.
- Es ist nicht gestattet, während Veranstaltungen Aufzeichnungen zu machen, egal welcher Art.
§ 6 Individuell vereinbarte Veranstaltungen
Persönliche Veranstaltungstermine durch Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg können ebenfalls gebucht werden. Zzgl. zum Entgelt für die jeweilige Veranstaltung zahlt der Kunde/die Kundin die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt. Je nach Entfernung wird eine Unterkunft benötigt. Ebenso werden die Verpflegungskosten vom Kunden/von der Kundin übernommen.
§ 7 Haftung / Mitwirkungspflichten des Kunden/der Kundin zur Vermeidung von Schäden
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen der Vorhersehbarkeit liegen.
Für Folgeschäden infolge fehlerhafter Inhalte der Veranstaltungen sowie der Veranstaltungsunterlagen (hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit) haftet Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg nicht. Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg übernimmt auch keine Garantie für das Erreichen eines Veranstaltungsziels. Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg verfügt über eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicherung.
Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen haftet Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg nicht; es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurde mindestens grob fahrlässig verursacht.
§ 8 Besonderheiten bei Veranstaltungen mit Hunden
- Eine Unterrichtsstunde dauert je nach Veranstaltungsart 45–60 Minuten. Verspätungen des Kunden/der Kundin gehen zu dessen/deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Veranstaltungsentgelts.
- Sofern der Kunde/die Kundin individuelle Gruppentrainingskurse oder Einzeltrainingstermine nicht mindestens 48 Stunden vor Kursbeginn absagt, ist die angesetzte Stunde voll umfänglich durch den Kunden/die Kundin zu zahlen.
- Der Kunde/die Kundin versichert, dass der mitgebrachte Hund ordnungsgemäß geimpft und haftpflichtversichert ist. Die entsprechenden Unterlagen, wie Impfausweis und Haftpflichtversicherungsnachweis, sind auf Verlangen vorzuzeigen.
- Darüber hinaus versichert der Kunde/die Kundin, dass der mitgebrachte Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Ebenso, dass er frei von Parasiten ist.
- Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde/die Kundin, Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg über etwaige chronische Erkrankungen oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten zu informieren. Ebenfalls ist Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg über die etwaige Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
- Der Kunde/die Kundin wird darauf hingewiesen, dass er/sie für sämtliche Handlungen des mitgebrachten Hundes die alleinige Haftung übernimmt. Hiervon umfasst sind ebenfalls Körper- und Sachbeschädigungen an Dritten und Gegenständen.
- Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg gibt dem Kunden/der Kundin keine verbindlichen Handlungsanweisungen, sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Kunden/der Kundin. Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg behält sich das Recht vor, vor und während eines laufenden Angebots ein Mensch-Hund-Team aus einem laufenden Angebot auszuschließen. Dem Kunden/der Kundin wird jedoch die Möglichkeit eines Wechsels in einen anderen Kurs/ein anderes Angebot eingeräumt. Sofern kein passendes Angebot vorhanden sein sollte, kann die entrichtete Veranstaltungsgebühr zurückgezahlt werden.
- Der Kunde/die Kundin wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen kein Erfolg geschuldet wird. Der Erfolg kann jedoch durch konsequente und richtige Umsetzung der Veranstaltungsinhalte in Alltagssituationen unterstützt werden.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort. Vertrags- und Veranstaltungssprache ist deutsch. Als Gerichtsstand wird, soweit möglich, Bühl vereinbart. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/der Kundin und Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg gilt ausschließlich das deutsche Recht. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Canisland® – Sabine und Michael Padberg GbR haftet nicht bei Unfällen, für Sach- oder Körperschäden sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und bei vermittelten Fremdleistungen. Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg ist zu jeder Zeit berechtigt, einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin von der Teilnahme nach eigenem Ermessen auszuschließen.
Sofern Canisland® GbR – Sabine & Michael Padberg Leistungen im und für fremden Namen erbringt, so gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Teile solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
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